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Brandschutz, Flachdach- Rohrdurchführung, Einzelvorschriften

  • von Peter Erich Guggenbühler
  • 02 Nov., 2016
Konkretisierte Einzelvorschriften haben Vorrang vor der allgemeinen Regelung des §15 Brandschutz LBOBW, Landesbauordnung Baden- Württemberg. LBOBW § 15 Brandschutz (1) ist die Generalklausel für den Brandschutz. Sie enthält die allgemeinen Anforderungen, die aus Gründen des Brandschutzes an alle baulichen Anlagen gestellt werden, wörtlich: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass die Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind“. Die Leitungsanlagen- Richtlinie – LAR, vom 29.11. 2006, fordert als vorrangige Einzelvorschrift im Bereich von kleinen Dachdurchdringungen/ Rohrdurchführungen/ Brandschutzmanschetten die konstruktive Maßnahme um eine Brandweiterleitung zu behindern und die Anwendung nicht brennbarer Baustoffe. Für die Verlegung von Leitungen durch diese hindurch sind ergänzende Bestimmungen aus der Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (LAR), 11-2006, zu entnehmen (siehe auch vorbeugender Brandschutz, Bauordnungsrecht, Baden-Württemberg, Handschel, 17.05.2010, S. 55, Landesfeuerwehrschule zu den Leitungsanlagen Richtlinien). Gemäß § 15 Absatz 1 LBOAVO,  Landesbauordnung Ausführungsverordnung dürfen Leitungen aller Art durch Decken nur hindurchgeführt werden, wenn eine Übertragung von Feuer und Rauch nicht zu befürchten ist. Als geeignete Maßnahmen zur Verhinderung einer Übertragung von Feuer und Rauch müssen nach der LAR die Leitungen entweder a) durch Abschottungen geführt werden, die mindestens die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit aufweisen, wie die raumabschließenden Bauteile, oder b) innerhalb von Installationsschächten oder Installationskanälen geführt werden, die – einschließlich der Abschlüsse von Öffnungen – mindestens die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit aufweisen wie die durchdrungenen, raumabschließenden Bauteile und aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen (Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen -Leitungsanlagen- Richtlinie LAR, vom 29.November 2006, GABl. 2006, Nr.13, S. 859, Ziffer 4, Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken), Ziffer 4.1 S. 4 Grundlegende Anforderungen, Ziffer 4.1.2 S. 5 Abschottung und Feuerwiderstandsfähigkeit kleine Dachdurchdringung. Oft werden – vertraglich zu vereinbaren - nicht brennbare Rohrdurchführungen aus Stahlblech eingebaut, bei denen wegen der guten Wärmeleitfähigkeit des Metalls bei Durchdringungen durch Decken besondere Abschottungsmaßnahmen erforderlich sind. Zweckmäßig wird in so einem Fall die Rohrdurchführung/ Brandmanschette innen mit einem Intumeszenzstoff beschichtet, der im Brandfall aufschäumt. Das Rohr muss fugendicht eingebaut werden. Hohlräume sind mit Mineraldämmstoff auszufüllen und mit Brandschutzmörtel (oder gleichwertig zugelassenem Baustoff abzuschotten). Gegen das Eindringen von Niederschlagswasser ins Gebäudeinnere bildet eine geeignete Abdeckkappe den oberen Abschluss der Rohrdurchführung/ Brandmanschette. In der Regel sind zugelassene Bauprodukte einzubauen und die Herstellervorschriften zu beachten.
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07.12.2017

Bei der drucklosen – nach dem Schwerkraftprinzip funktionierenden - Freispiegelentwässerung eines Flachdachs wird das Wasser über einen Ablauf in das Rohrsystem geleitet. Dabei wird das Rohr nicht ganz befüllt, sondern – mit Rücksicht auf eine ausreichende Be- und Entlüftung der Rohrleitung - nur mit einem Befüllungsgrad von 0,3. Die zulässige Stauhöhe des Wassers auf dem Dach ergibt sich aus dem Durchmesser des Regenrohrs (Fallleitung). Ist die zulässige Stauhöhe erreicht, wird das überschüssige Wasser durch die Notentwässerung abgeführt. Die Größe des Durchmessers der Fallrohrleitung berücksichtigt, dass das Wasser an der Innenwand des Rohrs entlang fließt und in der Mitte die Luft hindurch strömen lässt. Das Ablaufvermögen der Dachentwässerungsanlage wird i.d.R. durch die Ablaufleistung der Dachabläufe und nicht durch die der Regenwasserfallleitungen bestimmt (Quelle: Flachdachrichtlinie 12.2016, aufgestellt und herausgegeben vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks – Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik- e.V und Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. – Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung Ziffer 3.2 Bemessung). Das Ablaufvermögen muss in Abhängigkeit zur Druckhöhe am Ablauf betrachtet werden. Bei einem maximalen Füllungsgrad der Fallleitung von f= 0,33 nach DIN EN 12056- 3 hat eine vorhandene Fallleitung mit einer Nennweite 100 mm ein Abflussvermögen von 10,7 l/s. Nach Tabelle AII.15 des Merkblatts des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks zur Bemessung von Entwässerungen (03.2011) Anhang II, beträgt bei einem Dachablauf mit einem Mindestabflussvermögen von 4,5 l/s Niederschlagswasser die erforderliche Stauhöhe des Wassers 35 mm. Bei der Entwässerung über das Freispiegelentwässerungssystem müssen die erforderlichen Stauhöhen zum Erreichen des Mindestabflusses eingehalten werden. Durch überhöhte Anstauhöhen kann es zu einem Sinken des Innendrucks der Fallleitung kommen und zu einer Überlastung derselben, u.v.m. Dies soll gemäß DIN 1986- 100 verhindert werden (Quelle: Flachdachrichtlinie 12.2016, aufgestellt und herausgegeben vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks – Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik- e.V und Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. – Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung Ziffer 3.2 Bemessung von Abläufen und Notentwässerungen (4)).

von Peter Erich Guggenbühler 24. November 2020

13.06.2019

Als allgemein anerkannte Regel der Technik ist zum Zeitpunkt der Abnahme des Bauvorhabens im Jahre 2009 bekannt, dass vorbeugende Maßnahmen getroffen werden sollen, wenn sonst eine Korrosion der Bewehrung in der Fahrbahndecke innerhalb der angestrebten Nutzungsdauer des Bauteils - von mindestens 50 Jahren - zu erwarten wäre. Damit muss gerechnet werden, wenn der Beton ausreichend feucht ist und entweder die Karbonatisierung die Stahloberfläche erreicht oder in der Umgebung des Stahles ein kritischer, korrosionsauslösender Chloridgehalt überschritten wird. In ungeschützten Außenbauteilen ist stets von einer ausreichenden Feuchtigkeit auszugehen. Für die Chlorid- Beanspruchung ist das Tausalz, das durch Fahrzeuge in Parkdecks eingeschleppt werden kann, hinreichend (Quelle: DAfStb- Heft 525, 2. überarbeitete Auflage 2010, Erläuterungen zu DIN 1045- 1, Deutscher Ausschuss für Stahlbeton, Seite18, Prinzip bei der Sicherstellung der Dauerhaftigkeit der Stahlbetonbauteile; DAfStb- Richtlinie, Ausgabe Oktober 2001, Deutscher Ausschuss für Stahlbeton, Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen, Teil 1: Allgemeine Regelungen und Planungsgrundsätze, Seite 9 Ziffer 6.3 Vorbeugender Korrosionsschutz, insbesondere Ziffer 6.3.1 Kriterien; DAfStb- Heft 525, 2. überarbeitete Auflage 2010, Erläuterungen zu DIN 1045- 1, Deutscher Ausschuss für Stahlbeton, Seite19, zu 6.2 Tabelle 3, Fußnote b)). Bei einer befahrenen, durch chloridhaltiges Wasser von oben beaufschlagten Bauteilfläche, können auch bei kleinen Rissbreiten erhebliche Korrosionserscheinungen infolge der tief in die Risse eindringenden Chloride sich zeigen. Zur Erreichung der Dauerhaftigkeit ist daher das Aufbringen einer rissüberbrückenden Beschichtung erforderlich (Quelle: DAfStb- Heft 525, 2. überarbeitete Auflage 2010, Erläuterungen zu DIN 1045- 1, Deutscher Ausschuss für Stahlbeton, Seite114, Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit, zu Ziffer 11.2.1 (4) Leistungsfähigkeit der Rissbreitenberechnung). Sofern Fugen z.B. zwischen der Fahrbahndecke und der aufgehenden Wand vorhanden sind so sollen sie einen Schutz gegen chloridhaltiges Wasser aufweisen. Im Winter schleppen Fahrzeuge chloridhaltiges Wasser ein, das von diesen abtropft.

Hier gilt es zur Vermeidung von Korrosionsschäden an der in der Betonplatte eingebauten Bewehrung genauso ein Eindringen von chloridhaltigem Wasser in die Fugen durch eine dauerhaft dichte Fugenverfüllung zu verhindern.

Bereits in der Planungsphase sind abdichtende Maßnahmen zu berücksichtigen, die auf die zu erwartenden Änderungen der Fugenbreite abzustimmen sind. Hierbei ist zwischen Arbeitsfugen, Scheinfugen und Bewegungsfugen zu unterscheiden. Während Arbeits- und Scheinfugen mit elastischen Fugenfüllungen abgedichtet werden können, ist bei Bewegungsfugen in der Regel der Einbau von vorgefertigten Fugenprofilen erforderlich. Im Falle einer elastisch verfüllten Fuge sind Risse in der Fugenverfüllung und Ablösungen des Fugenfüllstoffs von den Rändern umgehend zu beseitigen ( Quelle Schäden an Tiefgaragen, Typische Bauschäden im Bild, Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH und Co.KG, Köln, 2.aktualisierte und erweiterte Auflage 2014, Seite 22 Ziffer 1.3 Offene Fuge in einer Bodenplatte, Autoren Dipl.- Ing. Univ. Ralf Ertl, Dipl.- Ing. Univ. Martin Egenhofer, Dr. Ing. Michael Hergenröder, Dipl.- Ing. Thomas Strunck).

von Peter Erich Guggenbühler 24. November 2020

13.06.2019

Zum Schutz von aufgehenden Bauteilen ist eine Beschichtung OS 11 oder Abdichtung von Wandanschlüssen erforderlich - Ausführungsdetails im DBV- Merkblatt, DBV3 – (Quelle: DAfStb- Heft 525, 2. überarbeitete Auflage 2010, Erläuterungen zu DIN 1045- 1, Deutscher Ausschuss für Stahlbeton, Seite19, zu 6, Sicherstellung der Dauerhaftigkeit, vorletzter Absatz; DAfStb, Deutscher Ausschuss für Stahlbeton- Instandsetzungs- Richtlinie, Teil 2, Tabelle 5.1 Oberflächenschutzsysteme, Ausgabe Oktober 2001, Seite 53).

von Peter Erich Guggenbühler 24. November 2020

1 3.06.2019

Farbablösungen und Feuchtespuren sind in Verbindung mit Randfugen ein typischer Hinweis auf Chlorid- Anreicherungen im Beton. Über die Fuge kann chloridhaltiges, von den Fahrzeugen eingetragenes Schmelzwasser an die Betonoberfläche der Stützen gelangen und dort zu einer länger andauernden intensiven Feuchtebeanspruchung führen. Chloridhaltiges Wasser dringt durch Kapillartransport in die Randzone des Betons ein und reichert sich dort an. Wenn auf Instandsetzungsmaßnahmen verzichtet wird, laufen Korrosionsvorgänge ab, die mittel- bis langfristig zu Längsrissen über der Bewehrung, Betonabplatzungen und Querschnittsverlusten der Bewehrung führen. Aus derartigen Schäden kann auch eine Gefährdung der Standsicherheit resultieren

(Quelle: Schäden an Tiefgaragen, Typische Bauschäden im Bild, Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH und Co.KG, Köln, 2.aktualisierte und erweiterte Auflage 2014, Seite 20 Ziffer 1.2 Farbablösungen bei offenen Estrichfugen und Stützen, Autoren Dipl.- Ing. Univ. Ralf Ertl, Dipl.- Ing. Univ. Martin Egenhofer, Dr. Ing. Michael Hergenröder, Dipl.- Ing. Thomas Strunck).

von Peter Erich Guggenbühler 24. November 2020

13.06.2019

Ein Gegengefälle führt bei Abstellen von nassen Fahrzeugen zur Pfützenbildung im Bereich von Stützen und Wänden der Stellplätze, die nicht zuletzt die Nutzbarkeit der Stellplätze einschränken. Nach den Landesbauordnungen sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und zu unterhalten, dass durch chemische, physikalische, pflanzliche oder tierische Einwirkungen keine Gefahren, vermeidbare Nachteile oder vermeidbare Belästigungen entstehen. Pfützenbildungen, denen nicht ohne Weiteres, d.h. insbesondere im Stellplatzbereich oder vor den Zugängen zu den Gebäuden, ausgewichen werden kann, sind demzufolge als vermeidbarer Nachteil zu werten. Pfützenbildungen an Wänden und Stützen sind bei unbeschichteten Bodenflächen und Stützenfüßen immer als kritisch zu bewerten, da eine länger andauernde Beaufschlagung von Stahlbetonbauteilen durch tausalzhaltiges Wasser zu Chlorid- Anreicherungen im Beton und nachfolgenden Korrosionsschäden führt, deren Instandsetzung erhebliche Kosten verursacht. Pfützenbildungen an Wänden und Stützen beeinträchtigen die Dauerhaftigkeit baulichen Anlage.

Pfützenbildungen sind erfahrungsgemäß nur dann auf ein hinnehmbares Maß zu beschränken, wenn die Bodenfläche ein Gefälle aufweist, das anfallende Feuchtigkeit weg von Wänden und Stützen in Richtung der Fahrgasse ableitet (Quelle; Schäden an Tiefgaragen, Typische Bauschäden im Bild, Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH und Co.KG, Köln, 2.aktualisierte und erweiterte Auflage 2014, Seite 22 Ziffer 1.1 Pfützenbildung auf Bodenplatten,

Autoren Dipl.- Ing. Univ. Ralf Ertl, Dipl.- Ing. Univ. Martin Egenhofer, Dr. Ing. Michael Hergenröder, Dipl.- Ing. Thomas Strunck).

von Peter Erich Guggenbühler 24. November 2020

13.06.2019

Zum Schutz von aufgehenden Bauteilen ist eine Beschichtung oder Abdichtung von Wandanschlüssen erforderlich (Ausführungsdetails im DBV- Merkblatt, DBV3). Schäden können vermieden werden, wenn die Sockelbereiche von Stützen und Wänden mit einer Hohlkehle und einer Beschichtung im vertikalen Bereich geschützt werden. Dabei ist die Bodenbeschichtung (rissüberbrückende Oberflächenschutzsysteme, OS, nach DAfStb 2001) bis über die Hohlkehle auszuführen und im vertikalen Bereich eine geeignete Beschichtung aufzubringen. Auch bei unbeschichteten Bodenplatten ist ein Oberflächenschutzsystem am Stützenfuß erforderlich Quelle: DAfStb- Richtlinie, Ausgabe Oktober 2001, Deutscher Ausschuss für Stahlbeton, Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen, Teil 2: Tabelle 5.1, Oberflächen-schutzsysteme, Seite 53).


von Peter Erich Guggenbühler 24. November 2020

13.06.2019

Eine Abdichtung – OS 13 - muss Risse im abzudichtenden Bauwerk überbrücken können (Quelle: Deutsches Dachdeckerhandwerk, Regeln für Abdichtungen, Stand Oktober 2008, herausgegeben vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks- Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik, Seite 29 Ziffer 3.2 Anforderungen an genutzte Dächer und Flächen mit Abdichtungen, (2); DAfStb- Richtlinie, Ausgabe Oktober 2001, Deutscher Ausschuss für Stahlbeton, Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen, Teil 2: Tabelle 5.1, Oberflächenschutzsysteme, Seite 53).

Gemessenen Feuchte- Werte geben Aufschluss über die der Betondecke zuzuordnenden Expositionsklasse mit Umgebungsbedingungen, wie: - mäßige bis hohe Wassersättigung; - mit Taumittel bzw. Salzwasser belastet; - nass, selten trocken; - wechselnd nass und trocken; - Eintrag von Alkalien von außen (z.B. Chloride).

von Peter Erich Guggenbühler 24. November 2020

1 5.01.2020

Ursächlich für über das Erdreich seitlich in den Baukörper eindringende Feuchtigkeit können Wasserbeanspruchungen, wie Bodenfeuchte, nicht stauendes Sickerwasser, aufstauendes Sickerwasser und drückendes Wasser (Grundwasser) sein. Ein Beton der Kellerwände nach DIN 1045-2 mit hohem Wassereindringwiderstand nach DIN EN 206 bedeutet im Sinne der WU- Richtlinie, dass Wasserdurchtritt in flüssiger Form durch das Bauteil begrenzt oder ausgeschlossen wird (weiße Wanne). Ein solcher Beton übernimmt die Trag- und Abdichtungsfunktion bis zur Horizontalsperre der darauffolgenden Außenwände des Gebäudes. Die dort entstandene Fuge ist nach DIN 18195 bis 15 cm über das Gelände -je nach Lastfall – abzudichten (Quelle: Prof. Dr.- Ing. Danielewicz, Hochschule Magdeburg- Stendal, Inhalt und Anwendung der neuen DAfStb WU- Richtlinie, Fachseminar Rostock, 19. Oktober 2006).

In der Folge muss im Bereich der Sockeldämmplatte bis ca. 50 mm über GOK (untere Sockellinie) der Sockeloberputz mit einer flexiblen, mineralischen Putzabdichtung bis hin zur Perimeterdämmung abgedichtet werden.

Die Sockeldämmung ist als unteren Fugenverschluss vollflächig zu verkleben (Quelle: Richtlinie für die fachgerechte Planung und Ausführung des Fassadensockelputzes, Ausgabe 2013, 3. überarbeitete Auflage, herausgegeben durch den Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade Baden- Württemberg (SAF) Wollgrasweg 23 in 70599 Stuttgart und Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden- Württemberg e.V. Filderstraße 109/111 in 70771 Leinfelden- Echterdingen, S. 48 – 50). Sind Wasserspuren auf der Innenoberseite der Kellerwände erkennbar, sind sie zumeist dadurch gekennzeichnet, dass sie von oben (Horizontalsperre) nach unten (Bodenplatte) abnehmenden Charakter haben und sie an ihrer Oberfläche ausblühen. Diese Ausblühungen auf Betonoberflächen sind in der Regel Abscheidungen von in Wasser schwer löslichem Calciumcarbonat - kohlensaurer Kalk – (Quelle: Dipl.- Ing. Martin Peck, Dr.- Ing. Diethelm Bosold, Dr.- Ing. Thomas Richter, Zement- Merkblatt Betontechnik B27, 1.2013 Ausblühungen, herausgegeben vom Informationszentrum Beton GmbH, Steinhof 39 in 40699 Erkrath).

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