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Freispiegelentwässerung des Flachdachs und Anstauhöhe am Notüberlauf

  • von Peter Erich Guggenbühler
  • 24 Nov., 2020

07.12.2017

Bei der drucklosen – nach dem Schwerkraftprinzip funktionierenden - Freispiegelentwässerung eines Flachdachs wird das Wasser über einen Ablauf in das Rohrsystem geleitet. Dabei wird das Rohr nicht ganz befüllt, sondern – mit Rücksicht auf eine ausreichende Be- und Entlüftung der Rohrleitung - nur mit einem Befüllungsgrad von 0,3. Die zulässige Stauhöhe des Wassers auf dem Dach ergibt sich aus dem Durchmesser des Regenrohrs (Fallleitung). Ist die zulässige Stauhöhe erreicht, wird das überschüssige Wasser durch die Notentwässerung abgeführt. Die Größe des Durchmessers der Fallrohrleitung berücksichtigt, dass das Wasser an der Innenwand des Rohrs entlang fließt und in der Mitte die Luft hindurch strömen lässt. Das Ablaufvermögen der Dachentwässerungsanlage wird i.d.R. durch die Ablaufleistung der Dachabläufe und nicht durch die der Regenwasserfallleitungen bestimmt (Quelle: Flachdachrichtlinie 12.2016, aufgestellt und herausgegeben vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks – Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik- e.V und Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. – Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung Ziffer 3.2 Bemessung). Das Ablaufvermögen muss in Abhängigkeit zur Druckhöhe am Ablauf betrachtet werden. Bei einem maximalen Füllungsgrad der Fallleitung von f= 0,33 nach DIN EN 12056- 3 hat eine vorhandene Fallleitung mit einer Nennweite 100 mm ein Abflussvermögen von 10,7 l/s. Nach Tabelle AII.15 des Merkblatts des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks zur Bemessung von Entwässerungen (03.2011) Anhang II, beträgt bei einem Dachablauf mit einem Mindestabflussvermögen von 4,5 l/s Niederschlagswasser die erforderliche Stauhöhe des Wassers 35 mm. Bei der Entwässerung über das Freispiegelentwässerungssystem müssen die erforderlichen Stauhöhen zum Erreichen des Mindestabflusses eingehalten werden. Durch überhöhte Anstauhöhen kann es zu einem Sinken des Innendrucks der Fallleitung kommen und zu einer Überlastung derselben, u.v.m. Dies soll gemäß DIN 1986- 100 verhindert werden (Quelle: Flachdachrichtlinie 12.2016, aufgestellt und herausgegeben vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks – Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik- e.V und Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. – Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung Ziffer 3.2 Bemessung von Abläufen und Notentwässerungen (4)).

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